Änderung für einen Eintrag im Anhängerverzeichnis beantragen
Haben Sie für Ihre Fahrzeuganhänger ein Anhängerverzeichnis? Wenn einzelne Anhänger wegfallen oder neue dazukommen, müssen Sie das Anhängerverzeichnis entsprechend ändern.
Beschreibung
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
- Anhänger neu zulassen
- Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Berichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug: Gebühr 2,60 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses: Gebühr 1,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 05.11.2025
Stichwörter
Zulassungsstelle, Fahrzeugzulassung, Anhängerverzeichnis, Anhänger, Fahrzeugschein, Mehrfachausfertigung, Zugfahrzeug, Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil 1