Internationaler Zulassungsschein Ausstellung
    99036039012000

    Internationalen Zulassungsschein beantragen

    Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen möchten, können Sie einen internationalen Zulassungsschein beantragen.

    Beschreibung

    Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.

    Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

    Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten. 
     

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Identitätsnachweis zum Beispiel
      • Personalausweis oder
      • Reisepass und Meldebescheinigung
    • bei Vollmacht:
      • Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber) 
      • Personaldokument der bevollmächtigten Person 

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Ihr internationaler Zulassungsschein ist ein Jahr lang gültig. Danach können Sie ihn um ein weiteres Jahr verlängern.)

    Kosten

    Gebühr 10,20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 11.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2026
    Technisch geändert am 19.01.2026

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug, Fahrzeugschein, Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, fahren, außerhalb der EU, Kfz-Schein, Auto, International, Reisen, Kraftfahrzeugschein, Pkw

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020