Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung
    99080140001000

    Umwandlung einer veralteten Privatpilotenlizenz oder eines veralteten Beiblatts für Flugzeuge und Hubschrauber nach aktueller Rechtslage beantragen

    Wenn Sie eine veraltete Pilotenlizenz besitzen, die vor dem Jahr 2011 ausgestellt worden ist, können Sie diese gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde umwandeln lassen.

    Beschreibung

    Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2011 die Regularien für Pilotenlizenzen für den gesamten EU-Raum vereinheitlicht. Dadurch mussten Lizenzen in das neue Regelwerk überführt und umgewandelt werden.

    Wenn Sie eine ältere Lizenz besitzen, heißt dies nicht zwingend, dass Sie die Prüfung erneut ablegen müssen. Stattdessen müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, dass Ihre Fluglizenz umgewandelt wird.

    Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich. Ihre zuständige Ausbildungsorganisation kann den Umfang dieser Ausbildung bestimmen.

    Die zuständige Behörde wandelt Fluglizenzen in Teil-FCL-Lizenzen um, wenn die erforderlichen Bedingungen des entsprechenden Umwandlungsberichts erfüllt sind.

    Dies gilt für:

    • Lizenzen
    • Berechtigungen
    • Zeugnisse
    • Anerkennungen beziehungsweise Qualifikationen

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 10.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2026

    Technisch geändert am 05.01.2026

    Stichwörter

    Pilotenlizenz, Teil-FCL-Lizenz, Fluglizenz, EASA, Umwandlung, Privatpilotenlizenz, JAR, Checkflug, PPL

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020