Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
Wenn Sie einen Schaden an einer Gemeindestraße oder Ortsstraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen sowie an Feldwegen und Waldwegen bemerken, können Sie diese melden.
Beschreibung
Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Für den Schaden an einer Ortsstraße und Gemeindestraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen oder auf Feldwegen und Waldwegen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für den Schaden an einer Ortsstraße und Gemeindestraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen oder auf Feldwegen und Waldwegen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.03.2026
Stichwörter
Straßenverkehr, Unterhalt, Schlaglöcher, Straßenschäden, Schlagloch, Schadensmeldung, Gehweg, Kommune, Gemeinde, Infrastruktur, Instandhaltung, Ort, Radwegschaden, Fahrradweg, Ortschaftsstraße, Feldweg, Gemeindestraße, Ortschaft, Waldweg, Ortsstraße