Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden
Wenn Sie Schäden auf außerorts liegenden Staatsstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen und deren Gehwegen und Radwegen entdecken, können Sie diese melden.
Beschreibung
Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen (in Bayern und Sachsen: Staatsstraßen) und ihre begleitenden Wege ist das Bundesland und verantwortlich. Bei Kreisstraßen außerorts liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen liegt beim Landesbetrieb Mobilität (LBM). Für Kreisstraßen außerorts ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 25.03.2026
Stichwörter
Schlagloch, Bezirk, Kreisstraße, Straßenschäden, Gehweg, außerorts, Landkreis, Straßenverkehr, Infrastruktur, Landstraße, Staatsstraße, Regierungspräsidium, Stadtkreis, Schadensmeldung, Instandhaltung, Schäden, Radweg, Schlaglöcher
Metainformationen
- Ursprungsportal: Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
- Ursprungsportal: Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden in Rheinland-Pfalz
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