Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
    99108018137007

    Schäden an innerörtlichen Landes- und Kreisstraßen und deren Wegen melden

    Wenn Sie Schäden auf der Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße, Landstraße oder Kreisstraße und deren Gehwegen und Radwegen bemerken, können Sie diese melden.

    Beschreibung

    Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

    Die Zuständigkeit für den Straßenbau ist bei einer Ortsdurchfahrt abhängig von Art der Straße und Größe der Gemeinde. Die Einwohnergrenze zwischen großen und kleinen Gemeinden ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

    In der Regel gilt: Für kleinere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt

    • einer Landesstraße (in Bayern und Sachsen: Staatsstraße) beim Bundesland.
    • einer Kreisstraße beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Für größere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt von Landesstraßen beziehungsweise Staatsstraßen und Kreisstraßen bei der Gemeinde.

    Die Zuständigkeit für Gehwege an Ortsdurchfahrten liegt in der Regel bei der Gemeinde. Bei Radwegen ist diese unterschiedlich geregelt.

    Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung nötig ist.

    zuständige Stelle

    Für kleinere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt einer Landesstraße beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) bzw. einer Kreisstraße beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Für größere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt von Landesstraßen und Kreisstraßen bei der Gemeinde. Die Zuständigkeit für Gehwege an Ortsdurchfahrten liegt in der Regel bei der Gemeinde. Bei Radwegen ist diese unterschiedlich geregelt.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2026
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Schäden, Schlaglöcher, Straßenschäden, Schlagloch, Schadensmeldung, Gehweg, Kommune, Gemeinde, Radweg, Infrastruktur, Kreisstraße, Innerorts, Landstraße, Staatsstraße, Stadt, Ort, Bezirk, Ortsdurchfahrt, Staatsstraßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020