Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern
Wenn Sie Ihre Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzen, können Sie diese um die Klassen A, CE und DE erweitern.
- Mit der Klasse BE können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für Pkw arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- B
- BE
- L
- Mit der Klasse A können Sie als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- AM
- A1
- A2
- A
- Mit der Klasse CE können Sie als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- C1
- C1E
- C
- CE
- T
- Mit der Klasse DE können Sie als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- D1
- D1E
- D
- DE
Damit Sie Ihre Erlaubnis erweitern können, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, je nach gewünschter Fahrlehrererlaubnis, mindestens seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.
zuständige Stelle
Bitte wenden sie sich an die örtliche zuständige Behörde bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
- Führerschein (Kopie)
- Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
- Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie sind geistig und körperlich geeignet.
- Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
- Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie besitzen Die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
- Sie haben in den vergangenen 3 Jahren Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 16.01.2026
Stichwörter
Motorradführerschein, Busführerschein, Führerscheinstelle, Lkw-Führerschein, Klasse CE, Erlaubnis als Fahrlehrerin, Fahreignungsregister, Klasse DE, Erlaubnis als Fahrlehrer, Fahrlehrer-Erlaubnis, Klasse B, Fahrerlaubnisbehörde, Klasse A2, Führerscheinklasse, Klasse A, Fahrschule, Fahrlehrererlaubnis