Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
Wenn sich Ihre Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug verändern, können Sie Ihren Bewohnerparkausweis bei der zuständigen Behörde neu beantragen.
Beschreibung
In einigen Städten gibt es sogenannte Bewohnerparkgebiete. In diesen können Anwohnende bevorzugt parken. Wenn Sie in einem solchen Gebiet Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet haben, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Ein Bewohnerparkausweis enthält persönliche Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Kennzeichen. Wenn sich davon etwas ändert, müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis ändern lassen. Die Änderung können Sie bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel dem Ordnungsamt oder dem Bürgerbüro, beantragen. Legen Sie dabei Nachweise für die Änderung vor, zum Beispiel eine Meldebescheinigung bei einem Umzug oder die Zulassungsbescheinigung bei einem anderen Auto.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 19.12.2025
Stichwörter
Anwohnerausweis, Parkerlaubnis, Anwohnerparkregelung, Bewohnerparken, Bewohnerparkausweis, Parkberechtigung, Parkausweis