Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Online-Dienst
Wahlhelfer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hagenbach - Büroleitung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christian Jag
Hausanschrift
E-Mail: christian.jag@vg-hagenbach.de
Telefon Festnetz: 07273 9337-005
Fax: 07273 9337-028
Internet
Verbandsgemeinde Hagenbach - Zentralverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Röll
Hausanschrift
E-Mail: kerstin.roell@vg-hagenbach.de
Telefon Festnetz: 07273 9337-016
Fax: 07273 9337-028
Frau Kerstin Schaaf
Hausanschrift
E-Mail: kerstin.schaaf@vg-hagenbach.de
Telefon Festnetz: 07273 9337-015
Fax: 07273 9337-028
Frau Susanne Logé
Hausanschrift
E-Mail: susanne.loge@vg-hagenbach.de
Fax: 07273 9337-028
Telefon Festnetz: 07273 9337-014
Internet
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG)
- § 10 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- §§ 13 bis 15 des Landeswahlgesetzes
- §§ 4 bis 8 der Landeswahlordnung
- §§ 26 und 26 a des Kommunalwahlgesetzes
- §§ 5, 5a und 6 der Kommunalwahlordnung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wahlhelfer, Landtagswahl, Wählerin, Anmelden, Bundestagswahl, Wahl, Wahlvorstand, Europawahl, melden, Wahlhelferin, Wähler, Beisitzerin, Beisitzer, Kommunalwahl