Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Online-Dienst
Wahlhelfer:innen, Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wahlbüro
Beschreibung
Die Aufgaben des Wahlbüros sind die Planung, Organisation und Koordinierung des Aufbaus und Ablaufs öffentlicher Wahlen sowie Bürgerentscheide und Volksentscheide. Dazu gehören die Zulassung der Wahlvorschläge inklusive Prüfung von Unterstützungsunterschriften, Ergebnisfeststellung und Ergebnisauswertung, Akquise und Schulung der Wahlhelfer:innen, Bereitstellung der Hilfsmittel, EDV-Einsatz, öffentliche Bekanntmachungen und Berichterstattung.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Freitag, 8 bis 13 Uhr; Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Freitag, 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 121515
Fax: 06131 123022
E-Mail: wahlen@stadt.mainz.de
E-Mail: wahlhelfer@stadt.mainz.de
E-Mail: briefwahlbuero@stadt.mainz.de
Stichwörter
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Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG)
- § 10 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- §§ 13 bis 15 des Landeswahlgesetzes
- §§ 4 bis 8 der Landeswahlordnung
- §§ 26 und 26 a des Kommunalwahlgesetzes
- §§ 5, 5a und 6 der Kommunalwahlordnung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wahlhelfer, Landtagswahl, Wählerin, Anmelden, Bundestagswahl, Wahl, Wahlvorstand, Europawahl, melden, Wahlhelferin, Wähler, Beisitzerin, Beisitzer, Kommunalwahl