Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme
    99020048261000

    Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen

    Wenn Sie eine Genehmigung zur gewerblichen Suche nach Bodenschätzen haben, müssen Sie jedes Jahr eine Feldesabgabe zahlen. Damit die Höhe der Abgabe festgelegt werden kann, müssen Sie eine entsprechende Erklärung bei der zuständigen Bergbehörde einreichen.

    Beschreibung

    Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Erlaubnis, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze aufzusuchen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Damit die zuständige Bergbehörde die Höhe der Abgabe festsetzen kann, müssen Sie eine Feldesabgabeerklärung einreichen. 

    Die bergrechtliche Erlaubnis – und damit auch die Feldesabgabe – betrifft sogenannte bergfreie Bodenschätze.

    Die Abgabe richtet sich nach der Größe Ihres Erlaubnisfeldes und danach, wie lange Ihre Erlaubnis schon besteht. Pro angefangenem Quadratkilometer zahlen Sie:

    • im 1. Jahr: 5 Euro
    • im 2. Jahr: 10 Euro
    • im 3. Jahr: 15 Euro
    • im 4. Jahr: 20 Euro
    • ab dem 5. Jahr: 25 Euro

    Die Kosten, die Ihnen im jeweiligen Jahr für die Suche nach Bodenschätzen entstehen, können auf die Abgabe angerechnet werden. Sie zahlen dann den errechneten Betrag.

    Online-Dienst

    Online-Plattform „BergPass“

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022

    Technisch geändert am 28.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010

    Technisch geändert am 28.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum gewerblichen Aufsuchen von Bodenschätzen.
    • Sie suchen bergfreie Bodenschätze innerhalb Ihres Erlaubnisfeldes auf.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Feldesabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Wenn Sie die Erklärung online einreichen wollen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an. 
    • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. 

    Weiterer Ablauf:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Feldesabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. 
    • Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen. 
    • Die Behörde setzt die Feldesabgabe fest. 
    • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Feldesabgabe mitgeteilt werden.

    Fristen

    Sie müssen Ihre Feldesabgabeerklärung bis zum 31. Mai eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr einreichen. 

    Wenn Sie aus einem wichtigen Grund mehr Zeit benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Bergbehörde eine Fristverlängerung beantragen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen

    Sie müssen Ihre Feldesabgabeerklärung bis zum 31. Mai eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr einreichen. 

    Wenn Sie aus einem wichtigen Grund mehr Zeit benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Bergbehörde eine Fristverlängerung beantragen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 15.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2025

    Technisch geändert am 27.11.2025

    Stichwörter

    Bodenschätze, Ausbeuten, Bundesberggesetz, bergrechtliche Erlaubnis, Schürfen, Feldesabgabeerklärung, Schürfrechte, bergfreie Bodenschätze, Bergrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020