Änderung Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Sie haben bereits eine Erklärung zur Feldesabgabe eingereicht, wollen jedoch Ihre Angaben ändern? Solange Sie bisher keinen Bescheid dazu erhalten haben, können Sie Ihren ursprünglichen Antrag anpassen
Beschreibung
Sie haben festgestellt, dass Ihre eingereichte Erklärung zur Feldesabgabe für das Vorjahr unvollständig oder fehlerhaft ist? Wenn dazu bisher noch kein Bescheid erlassen wurde, können Sie Ihren Antrag korrigieren.
Online-Dienst
Online-Plattform „BergPass“
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Kontakt
Stichwörter
LGB
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum gewerblichen Aufsuchen von Bodenschätzen.
- Sie suchen bergfreie Bodenschätze innerhalb Ihres Erlaubnisfeldes auf.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 30 Bundesberggesetz - BBergG
- § 32 Bundesberggesetz (BBergG)
- Landesverordnung über Feldes- und Förderabgaben vom 23. September 1986
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Änderung Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Rechtsbehelf
- Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
- gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung der Feldesabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Wenn Sie die Änderung online über die Plattform "BergPass" vornehmen möchten:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weiterer Ablauf:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Änderung der Feldesabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen
- Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Die Behörde setzt die Feldesabgabe fest.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Feldesabgabe mitgeteilt wird.
Fristen
Sie können den Antrag auf Änderung nur nach der Abgabe des ursprünglichen Antrags „Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme“ und vor Erhalt der Festsetzung der Feldesabgabe von der Behörde stellen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Änderung Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 15.10.2025
Stichwörter
Ausbeuten, bergfreie Bodenschätze, Bundesberggesetz, Schürfen, bergrechtliche Erlaubnis, Bergrecht, Bodenschätze, Feldesabgabeerklärung, Schürfrechte