Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung
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    Zulassung als Sammelstelle für den Viehhandel beantragen

    Wenn Sie die Zulassung als Sammelstelle für den Viehhandel beantragen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde stellen

    Beschreibung

    Wer eine Sammelstelle betreiben möchte, in der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammengeführt werden, benötigt die Zulassung durch die zuständige Behörde.

    Dies gilt nicht für Viehausstellungen, Viehmärkte, die Betriebsstätten eines Viehhandelsunternehmens und Schlachtstätten.

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Gewebeanmeldung
    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftsvertrag
    • Kopien der Nachweise über Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge, sofern dies durch Dritte bereitgestellt wird
    • Schriftlicher Plan für die Reinigung und Desinfektion der Stallungen und Verkehrswege

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Anlagen müssen geeignet sein, die Tiere ordnungsgemäß zu entladen und artgerecht zu halten. Diese Anlagen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Ställe müssen mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden und glatten Wänden ausgestattet sein. Ferner müssen geeignete Einrichtungen zur Lagerung von Einstreu und Dung, von flüssigen Stallabgängen, vorhanden sein. Alternativ ist der Nachweis erforderlich, dass die Lagerung durch Dritte besorgt wird.
    • Vorhandene Räume und Laderampen müssen ausreichend beleuchtet sein.
    • Geeignete Einrichtungen zur Fixierung, Überwachung und Absonderung von Tieren müssen vorhanden sein.
    • Für die Transportfahrzeuge müssen ein geeigneter Platz zum Waschen mit unter Druck stehendem warmen Wasser und eine geeignete Desinfektionsvorrichtung vorhanden sein. Alternativ muss der Nachweis erbracht werden, dass die Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge durch Dritte besorgt wird.
    • Die Desinfektionseinrichtung muss das ganze Jahr über eine ausreichende Desinfektion gewährleisten.
    • Der Boden des Waschplatzes muss befestigt und flüssigkeitsundurchlässig sein und Gefälle zu einem Abfluss haben, der in eine Einrichtung zur Sammlung des Abwassers mündet.
    • Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion der Hände und des Schuhwerks sind vorhanden.
    • Ggf. ein Raum für den beamteten Tierarzt
    • schriftlicher oder elektronischer Plan für die Reinigung und die Desinfektion
    • Auf dem Betriebsgelände müssen alle Verkehrswege, auf denen Tiere transportiert werden sollen, sowie alle Plätze zum Ver- und Entladen von Tieren befestigt, leicht zu reinigen und desinfizierbar sein.
    • Gegebenenfalls weitere Nachweise.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Widerspruch (je nach Bundesland)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag mit den benötigten Unterlagen
    • Ggf. gibt es eine Vor-Ort Besichtigung der Behörde

    Fristen

    Die Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2025
    Technisch geändert am 09.10.2025

    Stichwörter

    Viehhandel, Verkehrsordnung, Sammelstelle für den Viehhandel, Zulassung als Sammelstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020