Transportunternehmen für Tiertransporte Änderung
    99110066011000

    Änderungen als Transportunternehmen für Tiertransporte anzeigen

    Wenn sich Änderungen an der Zulassung ihres Transportunternehmens für Tiertransporte ergeben haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten gelten unter anderem die Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 (EU-Tierschutztransportverordnung) über den Schutz von Tieren beim Transport. Nach Artikel 10 der Verordnung müssen Betriebe, die Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportieren, über eine Zulassung verfügen. Darüber hinaus müssen alle Personen, die in diesen Betrieben mit dem Transport von Tieren beschäftigt sind, im Besitz eines von der Behörde ausgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten. Falls sich Änderungen an Ihrer Zulassung ergeben haben (zum Beispiel Wechsel des Betreuungspersonals, Änderungen des Fuhrparks) müssen Sie diese der zuständigen Behörde anzeigen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Änderungen bei der Zulassung von Transportunternehmen müssen angezeigt werden.

    • Sie teilen der zuständigen Behörde die Änderungen ihre Zulassung als Transportunternehmen betreffend an.
    • Die Behörde prüft die angezeigten Änderungen und erteilt ggf. die Zulassung neu.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2025
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Stichwörter

    Tiertransporte, Transportunternehmen für Tiere, Zulassung für Tiertransporte, Änderung Tiertransportunternehmen, Änderung Transportunternehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020