Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung lange Beförderungen (> 8 Stunden)
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    Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte für lange Beförderungen (länger als 8 Stunden) beantragen

    Wenn Sie als Transportunternehmen Tiere länger als 8 Stunden transportieren möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten gelten die Vorgaben der EU-Transportverordnung und der Tierschutz-Transportverordnung. Unternehmen, die Tiere über 8 Stunden transportieren wollen, benötigen eine gesonderte Zulassung. Neben den Voraussetzungen, die auch für Transporte bis 8 Stunden gelten, benötigen die Unternehmen weitere Nachweise, z.B. einen Befähigungsnachweis für die Fahrer und Betreuer oder einen Notfallplan für dringende Fälle. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten.

    Voraussetzungen

    • Das antragstellende Unternehmen muss in einem Mitgliedsstaat ansässig sein bzw. wenn es sich um ein antragstellendes Unternehmen aus einem Drittland handelt, muss es eine vertretende Person in dem Mitgliedsstaat haben.
    • Das antragstellende Unternehmen muss über ausreichend geschultes Personal, d. h. Personal mit Befähigungsnachweisen gemäß Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung, sowie ausreichende und angemessene Ausrüstung verfügen, um die Transporte durchführen zu können
    • Die antragstellende Person oder Ihre stellvertretende Person dürfen während eines Zeitraumes von 3 Jahren vor der Antragstellung keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Antragsformular aus und versichern ihre Zuverlässigkeit
    • Sie fügen die entsprechenden Nachweise bei
    • Die zuständige Stelle prüft ihre Angaben und Nachweise, ggf. wird ein Vor-Ort-Termin notwendig

    Anschließend wird die Zulassung erteilt

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2025
    Technisch geändert am 09.10.2025

    Stichwörter

    Tiertransporte, Lange Beförderung, Transportunternehmen für Tiere, Zulassung für Tiertransporte lange Beförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020