Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme
Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme
In einigen Bundesländern müssen Sie die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Servieportal Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.01.2025
Stichwörter
Messgeräte, Eichung von Messgeräten, Verwendung neuer Messgeräte, Verwendung erneuerter Messgeräte