Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme
Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme
In einigen Bundesländern müssen Sie die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Servieportal Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Handlungsgrundlage(n)
§ 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.01.2025
Stichwörter
Eichung von Messgeräten, Messgeräte, Verwendung erneuerter Messgeräte, Verwendung neuer Messgeräte