Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme
    99037014261000

    Anzeige zum Verwenden neuer oder erneuerter Messgeräte Entgegennahme

    In einigen Bundesländern müssen Sie die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Servieportal Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten. 

    Handlungsgrundlage(n)

    § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2025

    Technisch geändert am 17.11.2025

    Stichwörter

    Eichung von Messgeräten, Messgeräte, Verwendung erneuerter Messgeräte, Verwendung neuer Messgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020