Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Kontrolle von Personen, Handgepäck,aufgegebenem Gepäck und mitgeführten Gegenständen beantragen

    Wenn Sie eine Luftsicherheitskontrollkraft zertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    • Flugplatzbetreiber dürfen nur Personen als Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die einen Zertifizierungsnachweis für die von ihnen wahrzunehmende Tätigkeit besitzen.
    • Wenn Sie Luftsicherheitskontrollkräfte im Luftsicherheitsbereich zertifizieren lassen möchten, können Sie dies online bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
    • Die tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die für die Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen zuständig sind, umfasst die im modularen Schulungssystem hinterlegten Kompetenzen. 
    • Nach erfolgreich absolvierter Schulung wird durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde die schriftliche und praktische Prüfung abgenommen.
    • Im Anschluss wird den Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern ein Zertifizierungsnachweis über die erfolgreich absolvierte Prüfung von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde ausgestellt.
    • Eine Kopie der Zertifizierungsnachweise erhalten Sie durch die Luftsicherheitsbehörde.

    zuständige Stelle

    Zuständige Luftsicherheitsbehörde in Rheinland-Pfalz ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM).

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns.
    • Sie sind körperlich und mental für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft geeignet.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anhörung nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVfG)
    • Widerspruch bei Aufhebung oder Einziehung

    Verfahrensablauf

    • Die Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
       
    • Wenn Sie eine Zertifizierung schriftlich beantragen wollen: 
      • Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister melden den Bedarf für die Schulung als Luftsicherheitskontrollkraft bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig eine Teilnehmerliste. Zudem muss das Vorliegen einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz vor dem Schulungsbeginn bestätigt werden.
      • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Informationen über die Schulung entgegen und prüft die Teilnehmerliste sowie die dazugehörenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
      • Der Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch und legt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde einen entsprechenden Schulungsnachweis vor.
      • Der Sicherheitsdienstleister beantragt über den Flugplatzbetreiber die Prüfungsabnahme für die Schulungsabsolventen bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
      • Der Sicherheitsdienstleister übermittelt die namentliche Aufstellung der Prüflinge zusammen mit den Schulungsnachweisen spätestens sieben Werktage vor dem Prüfungstermin an die zuständige Luftsicherheitsbehörde Die Luftsicherheitsbehörde prüft den Antrag.
      • Die Luftsicherheitsbehörde bildet einen Prüfungsausschuss und führt die schriftliche und praktische Prüfung bei den Schulungsteilnehmenden durch.
      • Die praktische Prüfung soll innerhalb von zwei Wochen nach dem theoretischen Teil der Prüfung beendet sein.
      • Ein praktischer Prüfungsteil besteht aus der Auswertung von Röntgenbildern, ein weiterer praktischer Teil besteht aus der Prüfung von Kontrollabläufen bei der Personenkontrolle, der Fahrzeugkontrolle und der Warenkontrolle.
      • Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erfolgt die Ausstellung und Übergabe der Zertifizierungsnachweise Der Flugplatzbetreiber erhält eine Kopie der Zertifizierungsnachweise.
      • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber übermittelt.
         
    • Wenn Sie die Zertifizierung online beantragen wollen:
      • Sie rufen den Online-Dienst auf.
      • Sie wählen die Antragsart „Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“ aus.
      • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Kosten

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Kontrolle von Personen, Handgepäck,aufgegebenem Gepäck und mitgeführten Gegenständen beantragen

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den jeweiligen Prüfungsteilen und  geregelt in der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Information zur Schulungsverpflichtung (Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/

    Information zur Einstellung und Schulung von Personal (DVO (EU) 2015/1998)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02015R1998- 20170607&qid=1510584987142&from=DE

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 04.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2025

    Technisch geändert am 19.12.2025

    Stichwörter

    Luftsicherheitsbehörde, Luftsicherheits-Schulungsverordnung, Sicherheitspersonal, Zugangskontrollkräfte, Zertifizierung, Luftsicherheitskontrollkräfte, Schulung im Luftsicherheitsbereich, Flugplatzbetreibe, Schulungsbescheinigung, Prüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020