Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung Bewilligung zum Lebensunterhalt
    99107137017001

    Besondere Leistungen im Einzelfall zum Lebensunterhalt im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

    Geschädigte und Hinterbliebene haben einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sie aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig sind.

    Beschreibung

    Die Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den notwendigen und angemessenen Bedarf des täglichen Lebens sicherstellen. Hierzu zählen auch die Wohn- und Heizkosten. Wenn Sie aufgrund Ihrer Schädigung finanziell hilfebedürftig sind, dann können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten.

    Berechtigt sind die Geschädigten selbst, nicht aber ihre Angehörigen wie (Ehe-) Partner/innen oder Kinder. Diese können Leistungen aus anderen sozialen Sicherungssystemen erhalten.

    Auch Hinterbliebene können Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Hierfür müssen sie nicht selbst geschädigt worden sein. Sie erhalten diese Leistungen dann allerdings nur für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach dem Tod der oder des Geschädigten. Damit soll den Hinterbliebenen nach dem Tod der Person genügend Zeit bleiben, um sich auf die veränderte wirtschaftliche Situation einzustellen und ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.

    Das finanzielle Unvermögen den Bedarf des Lebensunterhaltes zu decken, muss aber ausdrücklich erst durch den Tod der geschädigten Person entstanden sein und nicht unabhängig davon bestehen beziehungsweise bereits bestanden haben.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

    Online-Dienst

    Antrag auf soziale Entschädigung

    ID: L100039_326964506

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2025
    Technisch geändert am 02.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - "Soziale Entschädigung"

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2025
    Technisch geändert am 02.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Geschädigte:

    • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
       

    Hinterbliebene:

    • Sie sind Hinterbliebene einer geschädigten Person.
    • Sie sind schädigungsbedingt nicht in der Lage, Ihre Lebensgrundlage durch den Einsatz Ihres Einkommens und Vermögens zu sichern.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf besondere Leistungen im Einzelfall - hier Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
    • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html

    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2025
    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    Hartz IV, Hinterbliebene, Unterhalt, Miete, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht, Lebensunterhalt, Pflegeleistungen, Unterstützung, Gesundheitsschaden, Hilfsmittel, Erwerbstätigkeit, Bewilligung, Heizkosten, Gesundheitsstörung, Heilmittel, Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferversorgung, Bürgergeld, Opfer, Bildung und Teilhabe, BuT, psychische Gewalt, Pflege Angehöriger, medizinische Behandlung, psychotherapeutische Erstversorgung, Gewaltopfer, sexualisierte Gewalt, Kriegsauswirkungen, Gewalttaten, Traumaambulanz, gesundheitliche Schäden, Terrortaten, schnelle Hilfen, Soziale Entschädigung, Witwenunterstützung, BVG, Kriegsbeschädigte, Kaution, Wohnkosten, angemessener Bedarf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020