Berufsschadensausgleich der sozialen Entschädigung Feststellung
    99107134037000

    Berufsschadensausgleich im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

    Geschädigte, deren Einkommen sich aufgrund der Schädigung verringert hat, können unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Berufsschadensausgleich erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Führt die gesundheitliche Schädigung dazu, dass sich Ihr Einkommen verringert, dann können Sie einen Berufsschadensausgleich (BSA) erhalten. Der Einkommensverlust kann beispielsweise aus einem schädigungsbedingt notwendigen Berufswechsel mit niedrigerer Vergütung resultieren.

    Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Bei Ihnen ist ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt worden und
    2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben sind
      1. nicht mehr erfolgversprechend oder
      2. Ihnen nicht mehr zumutbar.

    Der Berufsschadensausgleich ist eine monatliche Leistung.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.

    Online-Dienst

    Antrag auf soziale Entschädigung

    ID: L100039_326964506

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2025

    Technisch geändert am 04.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - "Soziale Entschädigung"

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2025

    Technisch geändert am 13.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

    • Nachweis über den Grad der Schädigung von mindestens 30, zum Beispiel:
      • Ärztliches Gutachten
    • Nachweis, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht mehr erfolgsversprechend oder der geschädigten Person nicht mehr zumutbar sind, zum Beispiel:
      • Bericht der medizinischen Rehabilitation

      • Ärztliches Gutachten

    • Einkommensnachweise
    • Nachweise zur Schulausbildung und zum beruflichen Werdegang, zum Beispiel:
      • Schulzeugnisse

      • Steuerbescheide

      • Arbeitsverträge

    Voraussetzungen

    • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
    • Die Schädigungsfolgen führten zu einem Einkommensverlust.
    • Der anerkannte Grad der Schädigung beträgt mindestens 30.
    • Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht mehr erfolgsversprechend oder Ihnen nicht mehr zumutbar.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf einen Berufsschadensausgleich haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2025

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    Hinterbliebene, Heilmittel, Berufsschadensausgleich, BSA, Berufsschaden, medizinische Behandlung, Einkommensverlust, soziales Entschädigungsrecht, psychotherapeutische Erstversorgung, Entschädigung, Angehörige, Witwenunterstützung, Berufswechsel, Gesundheitsschaden, Gewaltopfer, Pflegeleistungen, Gesundheitsstörung, Zivildienstbeschädigte, Wehrdienstbeschädigte, Gewalttaten, Pflege Angehöriger, Erwerbstätigkeit, Betroffene von Straftaten, Terrortaten, Kriegsauswirkungen, psychische Gewalt, Opfer, gesundheitliche Schäden, Soziale Entschädigung, Traumaambulanz, Hilfsmittel, sexualisierte Gewalt, Impfgeschädigte, schnelle Hilfen, Unterstützung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020