Kosten für Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Erstattung
    99107124039000

    Erstattung der Kosten für Leistungen der Krankenbehandlung von Schädigungsfolgen im Ausland beantragen

    Geschädigte können bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eine Erstattung der Kosten für notwendige Krankenbehandlungen anerkannter Schädigungsfolgen erhalten. Näheres erfahren Sie hier. 

    Beschreibung

    Wenn Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts für eine anerkannte Schädigungsfolge eine Krankenbehandlung (Heilbehandlung) benötigt haben, dann können Sie eine Erstattung für die Kosten erhalten.

    Ein Auslandsaufenthalt ist vorübergehend, wenn er weniger als sechs Monate, bei Schulbesuch oder Studium nicht mehr als ein Jahr beträgt.

    Der Anspruch auf Erstattung besteht bis zur Höhe der Vergütung, die die Krankenkassen ebenfalls im Inland erbracht hätten. Unter bestimmten Umständen können auch die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen werden.

    Es können auch weitere im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung angefallene notwendige Kosten für Sie und für eine erforderliche Begleitperson ganz oder teilweise erstattet werden.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

    Online-Dienst

    Antrag auf soziale Entschädigung

    ID: L100039_326964506

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2025
    Technisch geändert am 04.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - "Soziale Entschädigung"

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2025
    Technisch geändert am 13.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine oder mehrere anerkannte Schädigungsfolgen erlitten.
    • Eine Krankenbehandlung ist im Ausland erfolgt und Sie haben selbst die Kosten übernommen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Erstattung von Kosten für Krankenbehandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2025
    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    Gewalttaten, Zivildienstbeschädigte, soziales Entschädigungsrecht, Unterstützung, Heilmittel, Impfgeschädigte, Ärztliche Behandlung, Krankenbehandlung, Ausland, Hilfsmittel, Erstattung, psychotherapeutische Erstversorgung, Opfer, Betroffene von Straftaten, Soziale Entschädigung, Traumaambulanz, gesundheitliche Schäden, psychische Gewalt, Terrortaten, Gewaltopfer, medizinische Behandlung, Kriegsauswirkungen, Begleitperson, Pflegeleistungen, Kostenerstattung, vorübergehender Auslandsaufenthalt, Wehrdienstbeschädigte, Schädigungsfolgen, Gesundheitsstörung, sexualisierte Gewalt, schnelle Hilfen, Gesundheitsschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020