Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Bewilligung Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
    99107117017003

    Pauschbetrag der sozialen Entschädigung für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche für Geschädigte beantragen

    Geschädigte können infolge einer anerkannten Schädigungsfolge einen Pauschbetrag für einen außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche erhalten. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Geschädigte können für anerkannte Schädigungsfolgen einen Pauschbetrag für einen außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche erhalten.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

    Online-Dienst

    Antrag auf soziale Entschädigung

    ID: L100039_326964506

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2025
    Technisch geändert am 02.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - "Soziale Entschädigung"

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2025
    Technisch geändert am 02.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie als Geschädigte haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
    • Aus der gesundheitlichen Schädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die als Schädigungsfolgen mit einem Grad der Schädigungsfolgen bereits anerkannt sind.
    • Aufgrund der Nutzung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Rollstuhl oder Prothese) haben Sie einen außergewöhnlichen Kleider- und Wäscheverschleiß. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf einen Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche für Geschädigte. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2025
    Technisch geändert am 23.09.2025

    Stichwörter

    soziales Entschädigungsrecht, Pflegeleistungen, Unterstützung, Gesundheitsschaden, Hilfsmittel, Gesundheitsstörung, Heilmittel, Opfer, psychische Gewalt, medizinische Behandlung, psychotherapeutische Erstversorgung, Gewaltopfer, sexualisierte Gewalt, Gewalttaten, gesundheitliche Schäden, Terrortaten, Betroffene von Straftaten, Soziale Entschädigung, Versorgungsämter, Teilhabeleistungen, Fürsorgestellen, Erwerbsunfähigkeit, Fallmanagement, anerkannte Schädigungsfolgen, Bekleidungsbeihilfe, Pauschbetrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020