Verlängerung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen
Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, dann können diese Leistungen weiterbewilligt werden, damit Ihr Lebensunterhalt und Ihre medizinische Versorgung weiterhin gesichert sind.
Beschreibung
Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für entsprechend anwendbar erklärt, bestandskräftig festgestellt worden ist, erhalten ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.
Wenn Sie als Geschädigte Person bisher Leistungen nach dem BVG, in Verbindung mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)/ Impfschutzgesetz (IfSG)/ Zivildienstgesetz (ZDG)/ Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten haben, können Sie die Weiterbewilligung von befristeten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen. Diese Leistungen umfassen finanzielle, medizinische und soziale Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Lebensunterhalt und Ihre notwendige medizinische Versorgung gesichert sind.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
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Voraussetzungen
- Erhalt von Leistungen nach dem BVG in Verbindung mit dem OEG/IfSG/ZDG/SVG
- Die Lebenssituation erfordert eine Weiterbewilligung der Leistungen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Weiterbewilligung erfolgt schriftlich. Erforderliche Unterlagen werden von der Behörde angefordert. Bei Bedarf kann auf Wunsch ein Gespräch geführt werden.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.01.2024
Stichwörter
Weiterbewilligung, soziales Entschädigungsrecht, Pflegeleistungen, Unterstützung, DDR, Gesundheitsschaden, Hilfsmittel, Erwerbstätigkeit, Gesundheitsstörung, Heilmittel, Bundesversorgungsgesetz, Leistungen zur Teilhabe, Opfer, psychische Gewalt, Impfgeschädigte, medizinische Behandlung, psychotherapeutische Erstversorgung, Gewaltopfer, sexualisierte Gewalt, Kriegsauswirkungen, Gewalttaten, gesundheitliche Schäden, Terrortaten, schnelle Hilfen, Betroffene von Straftaten, Wehrdienstbeschädigte, Soziale Entschädigung, Zivildienstbeschädigte, BVG, besondere Leistungen, vorzeitige Leistungen, Einzelfall, befristete Sachleistungen, befristete Geldleistungen, Opfer staatlichen Unrechts