Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen Zulassung
    99089082007000

    Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

    -    In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.

    Beschreibung

    • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
    • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
       

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2025

    Technisch geändert am 08.09.2025

    Stichwörter

    Lagern, Transportieren, Führen, Verwahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020