Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte Bestätigung
    99050206008000

    Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen

    Sie können eine Bestätigung über die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten halten, um eine mögliche Infektion der Tiere mit der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, können Sie eine Bestätigung von der zuständigen Stelle erhalten.

    Diese Bestätigung benötigen Sie, damit Sie Ihre Enten und Gänse auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt ohne die vorherige Untersuchung auf Geflügelpest ausstellen dürfen.

    Das gemeinsame Halten der Tiere müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten))

    Voraussetzungen

    • Bei den Tieren handelt es sich um Gänse, Enten, Hühner oder Puten.
    • Sie halten die Tiere seit mindestens 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam.
    • Die Veranstaltung ist ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung.
    • Sie halten die vorgeschriebene Menge an gemeinsam gehaltenen Hühner oder Puten (Informationen siehe Links).

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die gemeinsame Haltung Ihrer Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten für einem Geflügelmarkt oder einer Geflügelausstellung schriftlich oder über einen Online-Dienst anzeigen.

    Wenn Sie die Anzeige schriftlich stellen möchten:

    • Sie beschreiben Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
    • Sie senden Ihre Anzeige an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Stelle bei Ihnen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung.


    Wenn Sie die Anzeige über einen Online-Dienst stellen möchten:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Anzeigeformular.
    • Sie laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. 
    • Ihre Anzeige wird an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Stelle bei Ihnen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung.

    Fristen

    • Sie müssen die Enten oder die Gänse mit den Hühnern oder Puten mindestens seit 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam halten.
    • Zeigen Sie die gemeinsame Haltung der Tiere unverzüglich an.
    • Sie benötigen die Bestätigung, bevor Sie Ihre Enten und Gänse ohne die erforderliche vorherige Untersuchung auf Geflügelpest auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt ausstellen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige. Die Bearbeitung dauert normalerweise 1 - 3 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1 - 3 22767 Hamburg am 18.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2025
    Technisch geändert am 24.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020