Viehausstellungen und Viehmärkte Ausnahmegenehmigung von der Pflicht der amtstierärztlichen Untersuchung
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    Viehausstellungen und Viehmärkte Ausnahmegenehmigung von der amtstierärztlichen Untersuchung beantragen

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zur amtstierärztlichen Untersuchung beantragen für eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt veranstalten möchten, müssen die Tiere in der Regel einer amtstierärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung von dieser Pflicht beantragen.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Machen Sie im Antrag folgende Angaben und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei:

    • ausgefüllter Antrag auf Ausnahmegenehmigung (mit Angaben zur Veranstaltung, zum Veranstaltungsort und zum Tierbestand)
    • Begründung zur Notwendigkeit der beantragten Ausnahme
    • Lageplan des Veranstaltungsorts mit Kennzeichnung der Ein- und Ausgänge
    • Nachweis über vorhandene Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für Fahrzeuge und Personen
    • Angaben zur Unterbringung der Tiere (zum Beispiel Unterkunftsräume, Quarantäneräume)
    • Hygienekonzept der Veranstaltung
    • gegebenenfalls tierärztliches Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme
    • gegebenenfalls Nachweis über eine Befreiung von der amtstierärztlichen Untersuchung (zum Beispiel bei Jahr- oder Wochenmärkten)
    • gegebenenfalls frühere Genehmigungsbescheide oder vergleichbare Unterlagen (bei wiederkehrenden Veranstaltungen)

    Voraussetzungen

    Abweichend von den gesetzlichen Anforderungen an Viehausstellungen und Viehmärkte können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Der Veranstaltungsort erfüllt nicht alle Anforderungen an Einfriedung, Zugangswege und Reinigungsmöglichkeiten, die normalerweise für Viehausstellungen oder Viehmärkte vorgeschrieben sind.
    • Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Bekämpfung von Tierseuchen, die gegen die Veranstaltung sprechen würden.
    • Ihre Veranstaltung ist eine Viehausstellung, ein Viehmarkt geringen Umfangs oder ein Jahr- oder Wochenmarkt, der von der amtstierärztlichen Beaufsichtigung befreit ist.
    • Der Veranstaltungsort erfüllt bestimmte Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsvorkehrungen für den Zugang, geeignete Reinigungseinrichtungen und Räumlichkeiten für die Tiere.
    • Es besteht keine Gefährdung für die Tiergesundheit oder Tierseuchen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
    • Ist Ihr Antrag vollständig und erfüllt die Voraussetzungen, erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    • Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung frühzeitig, mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung.
    • Sie benötigen die Ausnahmegenehmigung, um einen Viehmarkt oder eine Viehausstellung, einen Jahr- oder Wochenmarkt, bei dem lebende landwirtschaftliche Nutztiere angeboten oder ausgestellt werden, durchzuführen, ohne die Anforderungen amtstierärztliche Untersuchungen erfüllen zu müsse

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie erhalten die Ausnahmegenehmigung nur, wenn keine Belange der Tierseuchenbekämpfung entgegenstehen.

    Diese landwirtschaftlichen Nutztiere zählen zur Kategorie Vieh:

    • Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide
    • Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
    • Schafe und Ziegen
    • Schweine
    • Hasen, Kaninchen
    • Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln
    • Gehegewild
    • Kameliden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1 - 3 22767 Hamburg am 24.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2025
    Technisch geändert am 24.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020