Viehausstellungen und Viehmärkte Befreiung
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    Befreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahr- und Wochenmärkten beantragen

    Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem nur wenig Vieh verkauft wird, können Sie beantragen, dass diese Veranstaltung nicht überwacht wird. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, auf denen Vieh angeboten oder ausgestellt wird, gelten besondere Regelungen zur Vorbeugung von Tierseuchen. Vieh sind alle landwirtschaftlichen Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.

    Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung von diesen Regeln beantragen, wenn dort nur wenige Tiere angeboten werden.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um Tiere, die der Kategorie Vieh zugeordnet werden. Das sind landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.
    • Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen Jahr- oder Wochenmarkt.
    • Es findet nur ein Handel von geringem Umfang mit Vieh statt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag formlos oder über den Online-Dienst stellen:

    Wenn Sie den Antrag formlos stellen möchten:

    • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
    • Ihr Antrag wird durch die zuständige Stelle entgegengenommen und bearbeitet.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Wenn Sie die Befreiung über den Online-Dienst beantragen möchten:

    • Sie Registrieren sich beim Online-Dienst und melden sich mit Ihren Nutzerdaten an.
    • Sie rufen den Online Dienst auf
    • Sie befüllen das Antragsformular.
    • Nach dem Absenden wird Ihr Antrag automatisch durch die zuständige Behörde entgegengenommen und bearbeitet.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Sie benötigen die Befreiung von den behördlichen Regelungen, bevor Sie den Jahr- oder Wochenmarkt ohne diese Auflagen durchführen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 22767 Hamburg am 12.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2025
    Technisch geändert am 24.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020