Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung
    99050181020000

    Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

    Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"

    Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

    • aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertretung

    Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:

    • Grundrisszeichnung

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Fahrzeugfoto
    • Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    Voraussetzungen

    • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 09.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2025
    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Escortagentur, Saunaclub, Stundenhotel, BDSM Club, Laufhaus, Sexparty, BDSM-Club, Horizontales Gewerbe, Call-Girl, Prostitutionsgewerbe Betrieb, Sexclub, Call-Boy, Bordell, Escortservice, Sex Club, Tantra Studio, Sexarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020