Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Wiedererteilung
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    Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
    • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
    • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
    • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
    • Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2025
    Technisch geändert am 17.06.2025

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Omnibus, Gelegenheitsverkehr, Omnibusverkehr, BUS, Kraftomnibus, Busvermietung, Ferienreise, Ferienzielreisen, Kraftomnibusverkehr, Kraftomnibusgenehmigung, Mietbus, Kraftomnibusse, Ausflugsfahrten, Genehmigung zum Kraftomnibusverkehr, Verlängerung Kraftomnibusse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020