EU-Gemeinschaftslizenz Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr Wiedererteilung
    99084026123000

    Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

    Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, deren Gültigkeit ausläuft? Dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten 
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
    • Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
      • Geschwindigkeitsbegrenzer
      • Einhaltung der zulässigen Abmessungen
      • Einhaltung des zulässigen Gewichts
      • Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
      • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Sie können die EU-Gemeinschaftslizenz für jeweils bis zu 10 Jahre verlängern.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Monate (Die zuständige Behörde entscheidet binnen 4 Monaten über Ihren Antrag.)

    Kosten

    Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.: Gebühr ab 100,00 EUR bis 1.456,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2025
    Technisch geändert am 17.06.2025

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Omnibus, Gelegenheitsverkehr, Omnibusverkehr, BUS, Kraftomnibus, Personenkraftverkehr, EU-Gemeinschaftslizenz, Busvermietung, Ferienreise, Transit EU-Staat, Ferienzielreisen, Kraftomnibusverkehr, grenzüberschreitender Verkehr, Kraftomnibusgenehmigung, Mietbus, Ausflugsfahrt, Kabotage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020