Vereinigung von Erzeugerorganisationen Anerkennung
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    Vereinigung von Erzeugerorganisationen anerkennen lassen

    Sie möchten sich als Vereinigung von Erzeugerorganisationen im Agrarbereich anerkennen lassen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Landwirtschaftliche Erzeugerorganisationen sind Zusammenschlüsse von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe. Erzeugerorganisationen, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen, können anerkannt werden:  

    • Erzeugung bündeln und gemeinsam vermarkten
    • gemeinsam kostengünstiger beispielsweise Futtermittel, Saatgut oder landwirtschaftliche Geräte beziehen
    • Gemeinsame Produktions- und Qualitätsregeln festlegen, um den Markt zuverlässig zu beliefern.  

    Durch Erzeugerorganisationen verbessert sich somit auch die Marktposition der Landwirtschaft. Sie können Erzeugerorganisationen für viele landwirtschaftliche Erzeugnisse bilden, zum Beispiel für Getreide, Schlachtvieh, Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Damtiere, Hauskaninchen), Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Wein, oder Kartoffeln. 

    Erzeugerorganisationen können sich zu Vereinigungen von Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Ein Zusammenschluss ist für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse möglich. 

    Eine Erzeugerorganisation ist auf ihren Antrag hin anzuerkennen, wenn sie

    1. die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen des § 4 der Agrarorganisationen und Lieferketten-Verordnung und

    2. die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, die jeweils für die antragstellende Vereinigung der Erzeugerorganisation nach dem Unionsrecht, dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz und dieser Verordnung für bestimmte Erzeugerorganisationen oder bestimmte Erzeugnisbereiche gelten, erfüllt.

    Für jeden Erzeugnisbereich, in dem eine Vereinigung der Erzeugerorganisation tätig ist, bedarf es einer gesonderten Anerkennung.

    zuständige Stelle

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR) und die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD).

    erforderliche Unterlagen

    • Geltende Satzung / Gesellschaftsvertrag
    • Protokoll der Gründungsversammlung
    • Nachweis über die Rechtsform
    • Mitgliederverzeichnis
    • Nachweis für jedes genannte aktive Mitglied
    • Namen und Anschriften der Vertretungsberechtigten (Vorstand)
    • Name und Anschrift der Geschäftsführung

    Voraussetzungen

    Eine Agrarorganisation muss 

    1. eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder eine Personenvereinigung des Privatrechts sein, 
    2. ihre Gründung auf eine Initiative ihrer Gründungsmitglieder zurückführen können, 
    3. soweit es sich nicht um einen Branchenverband handelt, ihren Hauptsitz in einem Land haben, in dem sie 
      1. über Mitglieder verfügt und 
      2. eine im Vergleich mit ihrer Gesamttätigkeit nicht nur unbedeutende Tätigkeit entfaltet, 
    4. eine Satzung haben, die Bestimmungen enthält 
      1. zu ihrem Namen, 
      2. zu ihrem Hauptsitz, 
      3. zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen, 
      4. zur Ausübung einer demokratischen Kontrolle der Mitglieder über die Agrarorganisation als Ganzes und die Entscheidungen der Agrarorganisation, 
      5. zu Mitgliedschaftsbeiträgen, 
      6. zur sachgerechten Ausübung der Aufgaben, 
      7. zur Aufnahme neuer Mitglieder und der Beendigung der Mitgliedschaft,
      8. zu Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitgliedschaftspflichten und
      9. zur Einrichtung von Zweigstellen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 
    • Verwaltungsgerichtliche Klage 

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Anerkennung einer Vereinigung von Erzeugerorganisation gestellt haben, prüft die zuständige Behörde ob alle Voraussetzungen hierfür vorliegen.

    Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von der zuständigen Behörde einen Bescheid über die Anerkennung. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, muss die zuständige Behörde innerhalb von 4 Monaten über den Antrag entscheiden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen. 

    Die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. 

    Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 19.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2025
    Technisch geändert am 19.08.2025

    Stichwörter

    Agrarorganisation, Erzeugergemeinschaft, Erzeuger, Vereinigung von Erzeugerorganisationen, Erzeugerorganisation, Erzeugerzusammenschluss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020