Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Eintragung durch die Handwerkskammer
    99019033060001

    Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die Handwerkskammer beantragen

    Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel

    • Industrie- und Handelskammer,
    • Handwerkskammer,
    • weitere Berufskammern.

    Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    zuständige Stelle

    Handwerkskammer

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,

    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Formulare

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

    Voraussetzungen

    • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
    • Sie als ausbildende Person sind persönlich und fachlich geeignet und Ihre Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
    • Für minderjährige Auszubildende: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden reichen Sie als ausbildende Person einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen geprüft. Die zuständige Stelle prüft auch die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung.

    Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert

    • bei Rückfragen,
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • oder zur Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate

    Kosten

    Die Eintragung kann für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig sein. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Abgabe ab 0,00 EUR bis 100,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2025
    Technisch geändert am 28.05.2025

    Stichwörter

    Ausbildungsberuf, Ausbildungsstätte, Teilzeitausbildung, Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsvertrag, Azubi, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsdauer, Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsgesetz, Berufsausbildungsverzeichnis, Lehrling, Ausbildungseintragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020