• Schüller (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen Zulassung

Ausnahme zum Verbot der Überlassung von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen beantragen

Wenn Sie Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen oder Munition auf Volksfesten, Schützenfesten, oder ähnlichem, im Rahmen einer Schießstätte oder Bestellungen von Waffen und Munition auf Messen überlassen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Beschreibung

Das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist prinzipiell verboten. In Ausnahmefällen ist dies jedoch nach einer Genehmigung erlaubt. Auf Volksfesten, Schützenfesten, oder ähnlichem, im Rahmen einer Schießstätte oder Bestellungen von Waffen und Munition auf Messen ist dies unter Umständen erlaubt. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung.

Ansprechpartner

Für Schüller wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Veranstaltungsanmeldung
  • Nachweise über die Schießstätte
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Messe, o. Ä.
  • Ggf. WBK

Voraussetzungen

  • Veranstaltung von Volksfesten, Schützenfesten, Sammlertreffen
  • Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, Märkten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klaged

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf eine Ausnahme vom Verbot des Überlassens von Schusswaffen, Munition, Hieb oder Stoßwaffen und reichen alle notwendigen Unterlagen ein
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und erteilt ggf. eine Ausnahmegenehmigung

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Gebühr ab 100.0 EUR bis 500.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.01.2025

Version

Technisch erstellt am 07.03.2025

Technisch geändert am 07.03.2025

Stichwörter

Schützenfest, Überlassen von Schusswaffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020