Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen
Wenn Sie die Pharmazeutisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert.
Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent führen und in dem Beruf arbeiten.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet und
- verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen vorab die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.06.2023
Stichwörter
PTA, Pharmazie, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Pharmazeutisch-technische Assistentin