• Olmscheid (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen

Wenn Sie die Pharmazeutisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert.

Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent führen und in dem Beruf arbeiten.

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, sofern bereits ausgestellt
  • Identitätsnachweis (beglaubigte Kopie des gültigen Ausweises/Passes/Aufenthaltstitels)
  • amtliches Führungszeugnis der Belegart OE zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate.
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung zur Ausübung des Berufes (z.B. Bestätigung durch den Betriebsarzt/Hausarzt), bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
  • ggf. Mustererklärung Strafverfahren
  • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet und
  • verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie müssen vorab die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.06.2023

Version

Technisch erstellt am 07.03.2025

Technisch geändert am 07.03.2025

Stichwörter

PTA, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Pharmazie, Pharmazeutisch-technische Assistentin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020