Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Das Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin “ ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer staatlichen Erlaubnis geführt werden darf. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin“ zu führen und als solche oder solcher zu arbeiten. Die Erlaubnis muss beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert und die staatliche Prüfung bestanden haben. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.
Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.05.2023
Stichwörter
Notfallsanitäter, Notfallsanitäterin, Sani, Notfallrettung