• Mülheim an der Mosel (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistentin / -assistent Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres efahren Sie hier.

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent“, ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden. 

Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

  • nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bestanden haben,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

nicht definiert. Im Durchschnitt mehrere Wochen.

Kosten

Bemerkung: Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.08.2023

Version

Technisch erstellt am 07.03.2025

Technisch geändert am 07.03.2025

Stichwörter

Laborassistent, Erlaubnis Berufsbezeichnung, Laborassistentin, Medizinischer Technologe, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, MTA, Medizinisch-technischer Assistent, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinische Technologin, Labor, Medizinisch-technische Assistentin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020