Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Mit der Einmal-PIN, die Sie in einem Kuvert bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten, können Sie die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie den Ausweis auch online verwenden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion durch das Setzen einer selbstgewählten sechsstelligen PIN einsatzbereit machen, können Sie sich damit bei online angebotenen Behördenleistungen und anderen digitalen Angebote online ausweisen, zum Beispiel:
- BAföG beantragen
- SIM-Karte aktivieren
- Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen
- sich mit PostIdent identifizieren
- Wohnung anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die dafür erforderliche PIN (Persönliche Identifikationsnummer) sowie die Entsperrnummer und weitere Informationen erhalten Sie in einem geschlossenen Briefumschlag direkt bei der Beantragung des Ausweis-Dokuments in der Behörde.
Um sich online ausweisen zu können, müssen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen.
- Sie können Ihre PIN jederzeit über die App oder in der Behörde ändern.
- Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie in Ihrer Behörde eine neue PIN setzen.
Mit der PUK (Personal Unlock Key), auch Entsperrnummer genannt, heben Sie nach dreimaliger Falscheingabe eine PIN-Blockade auf. Sie können die PUK aber nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN nutzen. Anderenfalls wenden Sie sich an Ihre Ausweisbehörde.
Sind Sie zum Antragszeitpunkt jünger als 16 Jahre, ist der Online-Ausweis deaktiviert. Eine Aktivierung ist erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Dies erfolgt in der Behörde gebührenfrei. Wurde Ihr Ausweis vor Juli 2017 ausgestellt, kann die Online-Ausweisfunktion deaktiviert sein, weil diese Funktion damals optional war. Sie können in Ihrer Behörde diese Funktion gebührenfrei aktivieren lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern
Beschreibung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:
Zur Terminvereinbarung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06761 837-150
Kontaktperson
Frau Ellen Ihmig
Frau Angelika Reiberg
Frau Tatjana Isinger
Frau Silvia Gabel
Frau Sabina Yildirim
Frau Beate Lorch
Frau Susanne Stumm
Frau Iris Wienrich
Internet
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen
Beschreibung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:
Zur Terminvereinbarung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.; Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06764 39-30
Kontaktperson
Frau Sabina Yildirim
Frau Silvia Gabel
Frau Susanne Stumm
Frau Beate Lorch
Frau Ellen Ihmig
Frau Tatjana Isinger
Frau Angelika Reiberg
Frau Iris Wienrich
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- AusweisApp und Smartphone, das NFC-fähig (Near Field Communication) ist, oder Kartenlesegerät
- fünfstellige Einmal-PIN
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 17 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Verfahrensablauf
Ihren Online-Ausweis können Sie einsetzen, sobald Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN festlegen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Über eine App für den Online-Ausweis oder über ein Bürgerterminal legen Sie selbst eine sechsstellige PIN fest. Hierfür benötigen Sie die Einmal-PIN aus dem PIN-Brief, den Sie beim Beantragen Ihres Personalausweises erhalten.
- Legen Sie direkt beim Bürgeramt eine eigene, sechsstellige PIN fest, wenn Sie den Ausweis abholen.
Sie haben Ihre PIN vergessen oder die PUK-Nummer zum Aufheben der PIN-Blockade zu oft genutzt?
- Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Einmal-PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung etwa 5 Minuten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Beantragen Eltern einen Personalausweis für Kleinkinder und vollenden diese im Geltungszeitraum des Ausweises ihr 16. Lebensjahr nicht, muss der PIN-Brief nicht aufbewahrt werden.
- Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie bei Polizei oder Behörde melden. Die Online-Ausweisfunktion wird dann automatisch gesperrt.
- Sie erhalten bei der Behörde ein Sperrkennwort, mit dem Sie die Online-Funktion sperren können.
Weitere Informationen
- Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf der Internetseite „Personalausweisportal“ des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Häufige Fragen zum Online-Ausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zum PIN-Brief auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zum Online-Ausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Flyer „Sicher, einfach, digital – Der Online-Ausweis“ des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 25.06.2025
Stichwörter
Ausweischip, Einschaltung, einschalten, Neuer PA, Start, Aktivierung, ePA, Erstbenutzung, aktivieren, Starten, neu, Elektronisch, elektronisch, Anschaltung, elektronischer Personalausweis, Ausweis-Chip, Chip, Ausweis, Pass, PA, Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, nPA, Anschalten, Perso, Online-Ausweis