• Gentingen (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Staatliche psychotherapeutische Prüfung Zulassung

Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Näheres erfahren Sie hier.  

Beschreibung

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. 

erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Geburtsurkunde  
  • ggf. Heiratsurkunde  
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie) 
  • Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychThAPrV (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original sowie ggf. Anrechnungsbescheinigungen des Landesprüfungsamtes. 
  • mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychThAPrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien) 
  • Anrechnungsbescheid nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend) 
  • Kopie des Ausbildungsvertrages 

Voraussetzungen

  • An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein 

Fristen

Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10.01., für die Herbstprüfung bis spätestens 10.06. einzureichen.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Weitere Informationen

§5 der Versicherungsvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf:  

§5 Versicherungsvermittlerverordnung  

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder 

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.01.2025

Version

Technisch erstellt am 25.02.2025

Technisch geändert am 25.02.2025

Stichwörter

Zulassung Staatsexamen Psychologischer Psychotherapeut, Staatsexamen Psychologischer Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020