- Niederraden (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
Wenn Sie den Waffenschein für erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.
Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.
Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.
Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.
Ansprechpartner
Für Niederraden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto
- Sachkundenachweis
Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.
- Bedürfnisnachweis
Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen.
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000 Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden
- Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition gemäß § 36 WaffG
- Angaben zu den in den Waffenschein einzutragenden Waffen (sofern bereits bekannt)
für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind
Bescheinigung des Arbeitgebers:
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- über ein aktuelles Arbeitsverhältnis und die Verwendung in einer Tätigkeit, bei der das Führen einer Waffe erforderlich ist. Die Bescheinigung muss Aussagen zum Umfang (Vollzeit oder Teilzeit) enthalten und, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Nicht relevante Informationen können geschwärzt werden.
- mit Angabe, welche Art von Bewachungstätigkeit ausgeübt werden soll (Geldtransport, Werttransport, Objektschutz, Personenschutz)
- mit Angaben, welche Waffe(n) geführt werden soll(en) (sofern bereits bekannt)
- Amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über die persönliche Eignung bei Bewerbenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Damit Ihr Waffenschein für das Bewachungsgewerbe verlängert werden kann, müssen Sie
- mindestens 18 Jahre alt,
- zuverlässig im Sinne von § 5 WaffG und
- persönlich geeignet im Sinne von § 6 WaffG sein sowie
- die erforderliche Sachkunde gem. § 7 WaffG und
- das waffenrechtliche Bedürfnis gem. § 8 WaffG nachweisen.
Zusätzlich darf die Geltungsdauer Ihres Waffenscheins noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
- Bei positiver Prüfung erteilt die Behörde die Verlängerung des Waffenscheins für das Bewachungsgewerbe.
- Die Verlängerung der Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins noch nicht abgelaufen ist.
Fristen
Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.
Kosten
Gebühr ab 150.0 EUR bis 200.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Online-Dienst
https://bda.service.berlin.de/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/default/Assistants-Dialoge/waffenschein_p_28/dialog;jsessionid=QC_OXSZBuac-rYkW01UtW83GMCbWS0ThdYOuM2Ux.BDA01?state=1ba0b702295dd3b4&cc=PaN9HPCtvspsy0q2ixKpUkytbRmsrUKhPxf63j5h-0
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.01.2025
Stichwörter
Waffenschein, Bewachungspersonal, Verlängerung Waffenschein, Bewachungsgewerbe, Bewachungsunternehmen, waffenrechtliche Erlaubnis