Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende beantragen

    Als Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende einer gesundheitlich geschädigten Person können Sie Schnelle Hilfen erhalten. Zu den Schnellen Hilfen zählt therapeutische Unterstützung sowie die Betreuung/Beratung in Traumaambulanzen.

    Beschreibung

    Als Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende einer Person, die durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurde, können Sie Schnelle Hilfen (Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einer Traumaambulanz) sowie besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten.

    Hinterbliebene können darüber hinaus Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene, Leistungen zum Lebensunterhalt und die Leistung zur Förderung einer Ausbildung erhalten.

    Angehörige sind Ehegatt:innen sowie Kinder und Eltern der geschädigten Person. Zu den Nahestehenden zählen Geschwister sowie Personen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Hinterbliebene sind Witwen und Witwer, Waisen, Eltern und Betreuungsunterhaltsberechtigte.

    Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende einer Person, die in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) einen Gesundheitsschaden aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten hat.
    • Sie können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und den Gesundheitsschäden oder dem Tod des Erstgeschädigten nachweisen.
    • Aufgrund der Gesundheitsschädigung des Erstgeschädigten sind Sie als Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende selbst körperlich oder seelisch belastet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2025

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Stichwörter

    Gewaltopfer, Versorgungsämter, Pflegeleistungen, Witwenunterstützung, Gewalttaten, psychotherapeutische Erstversorgung, Hilfsmittel, Zivildienstbeschädigte, Hinterbliebene, Kriegsauswirkungen, Fürsorgestellen, Soziale Entschädigung, gesundheitliche Schäden, Betroffene von Straftaten, Wehrdienstbeschädigte, Opfer, Gesundheitsschaden, Heilmittel, Unterstützung, OEG, Gesundheitsstörung, Angehörige, Terrortaten, BVG, Nahestehende, Bundesversorgungsgesetz, Teilhabeleistungen, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, soziales Entschädigungsrecht, Erwerbsunfähigkeit, Opferentschädigung, Traumaambulanz, schnelle Hilfen, Impfgeschädigte, medizinische Behandlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020