Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

    Geschädigte können bei vorliegender Berechtigung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung eine einmalige Abfindung erhalten. Näheres erfahren Sie hier. 

    Beschreibung

    Sie als Geschädigte erhalten monatliche Entschädigungszahlungen. Anstatt dieser monatlichen Entschädigungszahlungen können Sie jedoch auf Antrag auch eine Abfindung erhalten. Der Antrag auf Abfindung muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung gestellt werden.

    Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung.

    Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen für die Dauer von fünf Jahren abgegolten.

    Voraussetzungen

    Ihnen wurden die monatlichen Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr bewilligt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Abfindung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob und in welcher Höhe Sie einen entsprechenden Anspruch auf die Gewährung einer Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung für Geschädigte haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen wird Ihr Anspruch von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Über den Antrag auf Abfindung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Wird der Anspruch nicht festgestellt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen. 
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos. 

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2025

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Stichwörter

    GdS, gesundheitliche Schäden, Geschädigte, Heilmittel, Kriegsauswirkungen, Abfindung, Erwerbstätigkeit, monatliche Entschädigungszahlung, Traumaambulanz, psychotherapeutische Erstversorgung, Opfer, Betroffene von Straftaten, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Grad der Schädigungsfolgen, Hilfsmittel, Wehrdienstbeschädigte, Gewalttaten, schnelle Hilfen, soziales Entschädigungsrecht, Unterstützung, Gesundheitsschaden, Zivildienstbeschädigte, Terrortaten, medizinische Behandlung, Gewaltopfer, Pflegeleistungen, Soziale Entschädigung, Impfgeschädigte, Gesundheitsstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020