Leasingbriefauskunft beantragen

    Wenn Sie prüfen möchten, ob der Fahrzeugbrief bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist, dann können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern.

    Beschreibung

    Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

    Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Üttfeld wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Regelungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz am 13.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2025

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Stichwörter

    Fahrzeugfinanzierung, Leasingfahrzeug zulassen, finanziertes Fahrzeug zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020