Die Zulassung zu einem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung beantragen
Wenn Sie einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ablegen möchten, müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt einen schriftlichen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst ein Studium der Pharmazie an einer Universität von mindestens vier Jahren, eine Famulatur von acht Wochen, eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten und die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Um das Studium der Pharmazie abzuschließen, müssen Sie den Ersten und Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vor dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt erfolgreich ablegen.
Um die Voraussetzung zur Approbation als Apotheker erlangen zu können, müssen Sie, nachdem Sie den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden und anschließend eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten absolviert haben, den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich ablegen.
Die Zulassung zu den drei Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Dienstort Mainz.
Voraussetzungen
Damit Sie zu einem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung schriftlich in der vom Landesprüfungsamt vorgeschriebenen Form stellen.
Verwenden Sie jeweils die von dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.10.2024
Stichwörter
Pharmazie, Dritte Staatsprüfung Pharmazie, Zweite Staatsprüfung Pharmazie, Prüfung Pharmazie, Staatliche Pharmazeutische Prüfung, Pharmazeutische Prüfung, Erste Staatsprüfung Pharmazie, Zulassung Pharmazie