Pharmazeutische Prüfung Zulassung
    99018092007000

    Die Zulassung zu einem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung beantragen

    Wenn Sie einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ablegen möchten, müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt einen schriftlichen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die pharmazeutische Ausbildung umfasst ein Studium der Pharmazie an einer Universität von mindestens vier Jahren, eine Famulatur von acht Wochen, eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten und die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.

    Um das Studium der Pharmazie abzuschließen, müssen Sie den Ersten und Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vor dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt erfolgreich ablegen.

    Um die Voraussetzung zur Approbation als Apotheker erlangen zu können, müssen Sie, nachdem Sie den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden und anschließend eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten absolviert haben, den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich ablegen.

    Die Zulassung zu den drei Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Dienstort Mainz.

    Voraussetzungen

    Damit Sie zu einem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung schriftlich in der vom Landesprüfungsamt vorgeschriebenen Form stellen.

    Verwenden Sie jeweils die von dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Pharmazie, Dritte Staatsprüfung Pharmazie, Zweite Staatsprüfung Pharmazie, Prüfung Pharmazie, Staatliche Pharmazeutische Prüfung, Pharmazeutische Prüfung, Erste Staatsprüfung Pharmazie, Zulassung Pharmazie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020