Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung
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    Die Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

    Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

    Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.

    Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre.

    Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Dienstort Mainz.

    Voraussetzungen

    An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Alternativ wird ein gleichwertiges Studium im Ausland benötigt und eine Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der staatlich zugelassenen Ausbildungsinstitute.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich anmelden. Verwenden Sie dazu den von der für Sie zuständigen Landesbehörde vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Online-Dienst für die Zulassung zur Staatsprüfung. Ggf. sind bei den zuständigen Landesbehörden Online-Dienste eingerichtet.

    Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landesbehörden zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2025
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Psychologischer Psychotherapeut, Landesprüfungsamt, Staatsprüfung Psychologischer Psychotherapeut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020