Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten
Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Beschreibung
Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Dienstort Mainz.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Psychotherapeut, Psychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut