• Gentingen (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Verzichtserklärung auf die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut Entgegennahme

Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten

Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde. 

Beschreibung

Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.

erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde im Original 
  • Verzichtserklärung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.01.2025

Version

Technisch erstellt am 05.02.2025

Technisch geändert am 05.02.2025

Stichwörter

Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020