- Gentingen (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten
Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Beschreibung
Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original
- Verzichtserklärung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.01.2025
Stichwörter
Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin