Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt Entgegennahme
    99018147261000

    Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

    Wenn Sie auf die Approbation als Zahnarzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

    Beschreibung

    Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Dienstort Mainz

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013

    Technisch geändert am 12.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Verzichtserklärung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein

    Fristen

    Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu zwei Arbeitswochen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu zwei Arbeitswochen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verzichtserklärung auf die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt abgeben

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 28.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2025

    Technisch geändert am 17.04.2025

    Stichwörter

    Verzicht auf Approbation, Zahnärztin, Zahnarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020