Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung
    99018142001000

    Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen

    Wenn Sie in Deutschland ohne Einschränkungen als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Psychotherapie ist ein verantwortungsvoller Beruf, den zum Schutz der Patientinnen und Patienten nur dafür ausgebildete Personen ausüben dürfen.

    Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.

    Die Approbation ist unbefristet und gilt bundesweit. Sie erhalten die Approbation unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

    Auch wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem anderen gleichgestellten Vertragsstaat wie der Schweiz erworben haben und diese dem Berufsbild der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland entspricht, können Sie eine Approbation in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird zunächst die Gleichwertigkeit festgestellt.

    Zuständigkeit

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Mainz ist für die Approbationen von Personen zuständig, welche ihre Ausbildung in Rheinland-Pfalz abgeschlossen haben.

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Koblenz ist für die Approbationen der Personen zuständig, welche ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20
    56073 Koblenz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2010
    Technisch geändert am 06.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6
    55116 Mainz

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    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013
    Technisch geändert am 06.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihr Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, erfolgreich absolviert.
    • Sie haben die psychotherapeutische Staatsprüfung bestanden.
    • Sie sind gesundheitlich geeignet, den Beruf auszuüben.
    • Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um den Beruf auszuüben. 
    • Sie haben sich nicht so verhalten, dass Sie als unwürdig oder unzuverlässig zur Ausübung des Berufs gelten, zum Beispiel haben sie keine einschlägige Vorstrafe.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Approbationsbehörde ein.
    • Die Approbationsbehörde
      • prüft, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
      • fordert Sie gegebenenfalls auf, fehlende oder unvollständige Nachweise nachzureichen.
      • prüft die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Approbationsurkunde.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2025
    Technisch geändert am 29.01.2026

    Stichwörter

    Psychotherapeut, Psychotherapeutin, Beantragung Approbation, Approbation Psychotherapeut, Approbation Psychotherapeutin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020