Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen
Wenn Sie in Deutschland ohne Einschränkungen als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Beschreibung
Psychotherapie ist ein verantwortungsvoller Beruf, den zum Schutz der Patientinnen und Patienten nur dafür ausgebildete Personen ausüben dürfen.
Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.
Die Approbation ist unbefristet und gilt bundesweit. Sie erhalten die Approbation unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Auch wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem anderen gleichgestellten Vertragsstaat wie der Schweiz erworben haben und diese dem Berufsbild der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland entspricht, können Sie eine Approbation in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird zunächst die Gleichwertigkeit festgestellt.
Zuständigkeit
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Mainz ist für die Approbationen von Personen zuständig, welche ihre Ausbildung in Rheinland-Pfalz abgeschlossen haben.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Koblenz ist für die Approbationen der Personen zuständig, welche ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Sie haben Ihr Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, erfolgreich absolviert.
- Sie haben die psychotherapeutische Staatsprüfung bestanden.
- Sie sind gesundheitlich geeignet, den Beruf auszuüben.
- Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um den Beruf auszuüben.
- Sie haben sich nicht so verhalten, dass Sie als unwürdig oder unzuverlässig zur Ausübung des Berufs gelten, zum Beispiel haben sie keine einschlägige Vorstrafe.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Approbation mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Approbationsbehörde ein.
- Die Approbationsbehörde
- prüft, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- fordert Sie gegebenenfalls auf, fehlende oder unvollständige Nachweise nachzureichen.
- prüft die Approbationsvoraussetzungen.
- Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Approbationsurkunde.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.08.2025
Stichwörter
Psychotherapeut, Psychotherapeutin, Beantragung Approbation, Approbation Psychotherapeut, Approbation Psychotherapeutin