Gaststättengewerbe Anzeige
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    Gaststättengewerbe anzeigen

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, müssen Sie dies in eingen Bundesländern der dafür zuständigen Behörde vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen. 

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2025
    Technisch geändert am 03.06.2025

    Stichwörter

    Schankerlaubnis, Gaststätten, Konzession, Kirmes, Gaststättenbetrieb, Gaststättenkonzession, Konzession für Gaststätten, Speisewirtschaft, Baukantine, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Schankwirtschaft, Gaststättengewerbe betreiben, Imbissbude, Weihnachtsmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020